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Schleswig-Holstein bildet zwischen Skandinavien und dem europäischen Festland eine Landbrücke, die allerdings so schmal ist,
dass sich Flüsse auf ihr kaum entwickeln konnten. Zwar entwässern, meist von Osten kommend, zahlreiche Wasserläufe die einzelnen Gebiete, doch der einzige
»wirkliche Fluss« ist die Eider, die zwischen den Landesteilen Schleswig
im Norden und Holstein im Süden quer durchs Land fließt; sie entspringt bei Bornhöved und mündet bei Tönning in die Nordsee. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts dauerte das bisweilen recht schmerzhafte Zusammenwachsen der beiden Gebiete diesseits und jenseits der Eider.
Die Geschichte Schleswig-Holsteins ist recht verzwickt, die politischen Geschehnisse von der Völkerwanderungszeit bis zur heute bestehenden Verfassung sind entweder schwer oder aber gar nicht zu durchschauen. Deshalb sollen hier in groben Zügen nur die wichtigsten Ereignisse genannt werden.
Die ersten Menschen hier oben folgten dem Eis auf dem Fuß - und wohl auch per Schlitten. Funde bei Ahrensburg belegen,
dass um 15.000 vor Christus Rentierjäger ihre Zelte im Elburstromtal aufgeschlagen hatten. Um
4.000 vor Christus gab es auch im Ostseeküstenraum Menschen -
sesshafte Bauern und Viehzüchter spätestens seit 3.000 vor Christus. Zahlreiche Großsteingräber und Hünengräber sind als Zeugen jener Menschen und ihrer Kultur erhalten; die in den
Museen des Landes ausgestellten Rekonstruktionen, Grabbeigaben und Werkzeuge dokumentieren eindrucksvoll die einzelnen Besiedlungsphasen.
Ins Licht der Geschichte rückten vor der Zeitenwende die aus Jütland nach Süden ziehenden Kimbern, Teutonen und Ambronen, deren Name auf die Insel
Amrum weist. Diese germanischen Stämme wagten den Vorstoß gegen die römische Weltmacht, was ihnen jedoch 102/101 vor Christus bei Vercellae und Aquae Sextiae bitter heimgezahlt wurde. Gegen Ende des 8. nachchristlichen
Jahrhunderts siedelten in Nordalbingien, dem Land nördlich der Elbe, vier verschiedene Völkerschaften: im Südosten die slawischen Obotriten, nördlich und westlich davon die drei Sachsenstämme der Holsaten, Dithmarsen und Stormarer, nördlich der Schlei eingewanderte Dänen und, soweit sie nicht
im 5. Jahrhundert zusammen mit den Sachsen nach Großbritannien übergesetzt waren, Angeln; an der Westküste nördlich der Eider schließlich die Friesen.
Zur Ausdehnung des Frankenreiches verbündete sich Karl der Große mit den Obotriten gegen die nordalbingischen Sachsen; 798, nach der Schlacht auf dem Swentanafeld bei Bornhöved, wurde ihr
Gebiet dem Fränkischen Reich eingegliedert. Als Grenze zwischen Slawen und Sachsen wurde von der Kieler Förde bis zur Elbe bei Lauenburg der Limes Saxoniae angelegt.
König Heinrich I. dehnte 934 das Reich bis an die Schlei aus; Kaiser Otto I. unterstellte die Holsten und Stormaren dem Herzogtum Sachsen. 968 wurde das Bistum Oldenburg
im slawischen Wagrien gegründet. Nach dem Anstieg der dänischen Macht unter Knud dem Großen verzichtete 1025 Kaiser Konrad II. auf die Mark Schleswig;
1047 bis 1375 wurden Schleswig und Dänemark von Knuds Neffen Sven Estridsen und dessen Geschlecht regiert.
1111 setzte der sächsische Herzog und spätere Kaiser Lothar von Süpplinburg Adolf I. von Schauenburg als Graf in Holstein ein, das, mit einer Unterbrechung, bis 1460
im Besitz dieser Familie blieb. Den tatkräftigen Schauenburgern gelang es 1435, Holstein mit Schleswig zu vereinigen, die Herrschaft der Slawen zu brechen und die Östlichen Gebiete weitgehend zu christianisieren und zu kolonisieren. 1201
musste Adolf III. von Schauenburg zugunsten der Dänen auf Holstein verzichten; 1214 trat Kaiser Friedrich II. alle Grenzlande jenseits der Elbe und Wagrien an den Dänenkönig Waldemar II. , Herzog in Schleswig, ab.
Der Sieg Adolfs IV. von Schauenburg bei Bornhöved 1227 über die Dänen beendete jedoch das dänische Interregnum. Graf Gerhard III. gelang es schließlich 1326, Schleswig und Holstein wieder zu vereinigen: Nach der Constitutio Valdemariana sollte
»nicht der gleiche Herr sein über Schleswig und Dänemark«. Der letzte Schauenburger, Graf Adolf VIII . , bestimmte seinen Neffen, den dänischen König Christian I. aus dem Hause Oldenburg, zu seinem Erben. Im Vertrag von Ripen, auf den man sich fortan immer wieder berief, wurde 1460 festgesetzt,
dass Schleswig (damals dänisches Lehen) und Holstein ( deutsches Lehen)
»bliven tosamende ewich ungedeelt«.
1474 wurden Holstein, Stormarn, Wagrien und Dithmarschen zum reichsunmittelbaren Herzogtum erklärt. In der Folgezeit hat man die Herzogtümer mehrfach in sich geteilt- und zwar in königliche und in Gottorfer Anteile; die politische Einheit blieb jedoch erhalten.
Nach der Einführung der Reformation 1523 entfaltete sich die Kultur der führenden Adelsgeschlechter;
im 17. Jahrhundert wurden die Gottorfer Fürsten tonangebend. Die Gottorfer bestiegen
im 18. Jahrhundert sowohl den schwedischen als auch den russischen Thron; das Großfürstentum Holstein wurde eine Zeitlang von Petersburg aus regiert. 1773 kam Holstein zu Dänemark, beide Herzogtümer waren also unter der dänischen Krone vereinigt, wahrten jedoch weitgehend ihre Selbständigkeit. Gesetzgebung und Verwaltung lagen bei der Deutschen Kanzlei in Kopenhagen. |